Ein sicherer Leiter-Einsatz beginnt mit der richtigen Einordnung: Zugang (Auf-/Abstieg) oder Arbeitsplatz (Arbeiten von der Leiter). Die TRBS 2121-2 fordert, vorab sichere Alternativen (z. B. Gerüst, Hubarbeitsbühne) zu prüfen. Nur wenn diese nicht verhältnismäßig sind und die Tätigkeit kurz sowie das Risiko gering ist, kommt die Leiter in Betracht. Wenn Sie eine Prüfung benötigen, finden Sie hier unsere Leistungen zur Leiterprüfung Berlin.

 

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Leiter als Zugang

Als reiner Auf-/Abstieg zulässig bis 5 m Höhenunterschied; darüber nur bei sehr seltener Nutzung. Am Austritt die Leiter ≥ 1 m überragen lassen oder eine gleichwertige Haltemöglichkeit bereitstellen.

Leiter als Arbeitsplatz

Arbeiten bis 2 m Standhöhe zulässig; zwischen 2–5 m nur zeitweilig (≤ 2 h/Schicht), bei geringer Gefährdung und keiner zumutbaren Alternative. Grundsätzlich auf Stufen/Plattform, nicht auf Sprossen; Ausnahmen schriftlich begründen.

Prüf- und Umfeldpflichten

Vor jeder Nutzung Sichtprüfung; wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen festlegen und dokumentieren. Witterung (Wind, Eis, Nässe) und Umfeld (tragfähiger Untergrund, Fixierung, Verkehrswege) stets bewerten.

 

– Rechtliche Grundlagen vertiefen wir in unserem Beitrag zur DGUV Vorschrift sowie im Überblick Leiterpruefung, alles Wichtige zum Thema.

Leiter richtig einordnen

Leiter als Zugang (Verkehrsweg)

Zulässig bis 5 m. Stellen Sie die Leiter standsicher auf, sichern Sie sie gegen Wegrutschen/Umstürzen und sorgen Sie für einen Austrittsüberstand von ≥ 1 m oder eine gleichwertige Lösung (z. B. Haltegriff). In Verkehrsbereichen sind Absperrungen bzw. organisatorische Maßnahmen einzuplanen.

Leiter als Arbeitsplatz (Arbeiten von der Leiter)

Zulässig bis 2 m Standhöhe; zwischen 2–5 m nur zeitweilig (≤ 2 h/Schicht), bei geringer Gefährdung, auf Stufen/Plattform. Arbeiten von Sprossen sind grundsätzlich zu vermeiden und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, die Sie schriftlich dokumentieren.

Mini-Entscheidbaum für die Praxis

1. Gibt es ein sichereres Arbeitsmittel (Gerüst/HAB)?

  • Ja: Alternative verwenden.
  • Nein/nicht verhältnismäßig: weiter.

2. Zugang oder Arbeitsplatz?

  • Zugang ≤ 5 m und Austritt ≥ 1 m überragt? → zulässig.
  • Arbeitsplatz: Standhöhe ≤ 2 m → zulässig; 2–5 m → nur zeitweilig, geringes Risiko, Stufen/Plattform.

3. Standfestigkeit & Umfeld geklärt?

  • Tragfähiger Untergrund, Rutschhemmung, Fixierung, Verkehrsbereich gesichert, Werkzeugtransport freihändig (z. B. Werkzeugtasche).

4. Witterung geprüft?

  • Kein Einsatz bei starkem Wind, Eis, Schneeglätte.

5. Dokumentation vollständig?

  • Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Sichtprüf-Nachweis, wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person.

Checklisten

Prüfliste „Leiter als Zugang“

  • Höhenunterschied ≤ 5 m (über 5 m nur bei sehr seltener Nutzung).
  • Austritt ≥ 1 m überragt oder Haltevorrichtung vorhanden.
  • Standsicherheit: tragfähiger Untergrund, rutschhemmende Füße, ggf. Traverse/Standverbreiterung.
  • Sicherung in Verkehrsbereichen (Absperrung/Warnposten).
  • Sichtprüfung vor Benutzung (Holme, Stufen/Plattform, Beschläge, Füße).

Prüfliste „Leiter als Arbeitsplatz“

  • Standhöhe ≤ 2 m oder 2–5 m nur zeitweilig (≤ 2 h/Schicht).
  • Arbeiten auf Stufen/Plattform, nicht auf Sprossen (Ausnahme dokumentieren).
  • Geringe Gefährdung und keine zumutbare Alternative.
  • Drei Kontaktpunkte beim Auf-/Abstieg; Werkzeugtransport mit Tasche/Gurt.
  • Witterung und Umfeld geeignet; Unterweisung erfolgt.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Sprossenarbeit ohne Ausnahmegrund

Vermeiden; nur bei eng begründeten Sonderfällen und mit Zusatzmaßnahmen.

Zu lange Tätigkeiten auf der Leiter

„Zeitweilig“ heißt max. 2 h/Schicht – planen Sie Alternativen, wenn es länger dauert.

Zugang > 5 m als Standardlösung

Für regelmäßige Erschließung ungeeignet – feste Zugänge/Arbeitsbühnen vorsehen.

Witterung ignorieren

Einsatz unterbrechen bei Wind, Eis, Schneeglätte.

Sicherung in Verkehrswegen vergessen

Absperren, Kennzeichnen, Umstoßen verhindern.

Beschaffung, Bestand & Normen im Blick

Berücksichtigen Sie bei Auswahl und Betrieb die relevanten EN-131-Normteile (z. B. 131-1/-2/-3). Traversen/Standverbreiterungen erhöhen die Standsicherheit; prüfen Sie kompatible Anbauteile und die Herstellerangaben. Bestandsleitern regelmäßig auf Norm- und Sicherheitsstand prüfen und veraltete Modelle ersetzen.

Unterweisung, Prüfung und Dokumentation

Vermitteln Sie in der Unterweisung das korrekte Aufstellen der Leiter, die Sicherstellung der Standsicherheit und die Dreipunktregel. Gehen Sie außerdem auf den Werkzeugtransport (z. B. mit Tasche oder Gurt) sowie das richtige Verhalten bei Wind und anderer Witterung ein.

Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel erforderlich. Nach besonderen Ereignissen wie einem Sturz oder Umkippen führen Sie eine außerordentliche Prüfung durch, dokumentieren die Feststellungen und nehmen defekte Leitern bis zur Instandsetzung aus dem Betrieb.

Legen Sie wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen in geeigneten Intervallen fest; die Intervalle leiten Sie aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Halten Sie Zuständigkeiten, Prüfumfang, Fristen und Nachweise nachvollziehbar in Ihrem Prüfbuch fest.

Für die Vertiefung empfehlen wir unseren Überblick Leiterprüfung, alles Wichtige zum Thema sowie die rechtlichen Grundlagen in der DGUV Vorschrift. Die praktische Umsetzung vor Ort übernehmen wir gern im Rahmen der Leiterprüfung Berlin.

Mustersätze für Ihre Gefährdungsbeurteilung

Für die Einsatzentscheidung halten Sie fest, dass für die Tätigkeit [Kurzbeschreibung] alternative Arbeitsmittel (z. B. Gerüst oder Hubarbeitsbühne) aufgrund [baulicher Zwänge/kurzer Dauer/geringen Risikos] nicht verhältnismäßig sind. Der Einsatz einer Leiter ist damit gemäß TRBS 2121-2 zulässig.

Für den Zugang ≤ 5 m dokumentieren Sie, dass die Leiter ausschließlich als Zugang zu einem hochgelegenen Arbeitsplatz dient und der Höhenunterschied maximal 5 m beträgt. Am Austritt überragt die Leiter die Austrittsstelle um mindestens 1 m; Verkehrsbereiche sind abgesperrt bzw. organisatorisch gesichert.

Für den Arbeitsplatz 2–5 m (zeitweilig) beschreiben Sie, dass die Tätigkeit zeitweilig erfolgt (höchstens 2 Stunden je Schicht), eine geringe Gefährdung vorliegt und kein zumutbares alternatives Arbeitsmittel verfügbar ist. Es wird ausschließlich von Stufen- bzw. Plattformleitern gearbeitet; das Wetterfenster wurde geprüft und die erforderlichen Maßnahmen wurden festgelegt.

Für die Ausnahme Sprossen vermerken Sie, dass nur in einem besonders zu begründenden Ausnahmefall (z. B. enger Schacht) Arbeiten auf Sprossen erforderlich sind. Die Begründung ist dokumentiert und geeignete Zusatzmaßnahmen sind umgesetzt.

FAQ

„Zeitweilig“ bedeutet maximal 2 Stunden pro Schicht und gilt nur bei Standhöhen zwischen 2–5 m, geringer Gefährdung und fehlender zumutbarer Alternative. Unter 2 m ist Arbeiten zulässig, dennoch immer Risiko und Dauer bewerten.

In der Regel nein. Leitern sind üblicherweise für eine Person ausgelegt; beachten Sie Traglast und Herstellerangaben. Für Teamarbeiten sind Podestleitern, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen die sichere Wahl.

Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person erfolgen mindestens jährlich bzw. risikobasiert nach Gefährdungsbeurteilung.

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Jens Förster

Ihr Experte für professionelle Leiterprüfungen. Wir führen Inspektionen und spezielle Prüfungen nach der DGUV Information 208-016 durch.

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